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Dipl.-Ing. Helmut Pitz Eingetragen in die Architektenliste Baden-Württemberg, AL-Nr. 36789. Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung "Architekt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland, im Bundesland Baden-Württemberg durch die Architektenkammer Baden-Württemberg in Stuttgart verliehen. - Berufsrechtliche Regelungen: Architektengesetz und Berufsordnung Die Architektenkammer Baden-Württemberg hält die gültigen Vorschriften unter den Adressen http://www.akbw.de/download/architektengesetz.pdf http://www.akbw.de/download/berufsordnung.pdf bereit.
Von der IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen "ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden" und "ö.b.u.v. Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" wurde in der Bundesrepublik, im Bundesland Baden-Württemberg durch die IHK Heilbronn-Franken in Heilbronn verliehen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig. Helmut Pitz wurde durch die IHK Heilbronn-Franken Ferdinand-Braun-Str. 20, 74074 Heilbronn für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ und für das Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der IHK Heilbronn-Franken. Diese kann unter http://www.heilbronn.ihk.de eingesehen werden.
Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.